Sie haben bald ein Schulkind?

Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet haben, also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet.

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können ohne weitere Formalitäten von den Eltern zur Schule angemeldet werden. Über die Einschulung entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung der neuen Erstklässler findet dieses Jahr Ende Februar statt.

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Passbild (für Fahrschüler)
  • Sorgerechtsbeschluss (falls vorliegend bei getrennt lebenden Eltern)
  • sonderpädagogischer Förderbescheid (falls vorliegend)
  • Impfpass
  • Nachweis über Masernschutzimpfung

 

Weitere Informationen zur Grundschule erhalten Sie hier.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Grundschule